Mitwirkung zu Zonenplan und Baureglement

12. August 2024
Der Zonenplan legt fest, wo was gebaut werden kann. Das Baureglement definiert, wie gebaut werden kann. Beide sind Bestandteile der Ortsplanung. Für die zwei Planungsinstrumente wird nun die Mitwirkung durchgeführt.

Richtplan, Schutzverordnung, Zonenplan und Baureglement sind Bestandteile der Ortsplanung. Diese wird auch in Gossau überarbeitet. Der Richtplan zeigt auf, wo und wie sich Gossau im nächsten Vierteljahrhundert baulich entwickeln soll.

 

Neue Bestimmungen im Baureglement

Der Zonenplan konkretisiert den Richtplan und unterscheidet die Nichtbauzonen von den Bauzonen. In den Bauzonen werden für jede Parzelle die baulichen Nutzungsmöglichkeiten und deren Intensität definiert. Das Baureglement legt für jede Zone die Regelbauweise fest.

Das übergeordnete Recht führt dazu, dass vertraute Bestimmungen nicht mehr angewendet werden dürfen. Beispielsweise die Ausnützungsziffer und die maximale Anzahl Geschosse. Diese bestimmen bislang – zusammen mit Grenz- und Gebäudeabständen – wesentlich die zulässigen Gebäudevolumen.

Im neuen Baureglement übernehmen dies die Abstandsvorschriften sowie die Vorgabe, dass sich ein Gebäude bezüglich Länge, Breite und Höhe in die Nachbarschaft einordnen muss. Zudem stellt neu eine Grünflächenziffer sicher, dass auch im Baugebiet genügend Natur vorhanden ist. Zonenplan und Baureglement werden im neuen Planungs- und Baurecht unter dem Begriff Rahmennutzungsplan zusammengefasst.

 

Verschiedene Informationsangebote

Der Stadtrat hat den Rahmennutzungsplan zur Mitwirkung freigegeben. Diese läuft vom 22. August bis zum 31. Oktober 2024. Alle Gossauer Haushaltungen erhalten in diesen Tagen eine Informationsschrift zum Rahmennutzungsplan.

Ebenfalls sind zwei öffentliche Informationsanlässe geplant: Am Donnerstag, 22. August um 19:30 Uhr im Fürstenlandsaal in Gossau und am Montag, 26. August um 19:30 Uhr im Mehrzweckgebäude in Arnegg. Bis Ende September bietet die Stadtentwicklung auf Voranmeldung auch persönliche Sprechstunden an.

 

Letzte Phase der Ortsplanungsrevision

Mit dem Rahmennutzungsplan liegen die letzten Planungsinstrumente vor, welche mit der Revision der Ortsplanung erarbeitet worden sind. Den Anfang machte der Richtplan, den das Stadtparlament im März 2024 einstimmig erlassen hat. Für die Schutzverordnung ist vor den Sommerferien das Auflageverfahren durchgeführt worden. Hier sind nun die gut sechzig Einsprachen zu bearbeiten.

Der Rahmennutzungsplan wird nach dem Mitwirkungsverfahren nötigenfalls überarbeitet, vom Stadtrat erlassen und in die Auflage gegeben. Allfällige Einsprachen wird der Stadtrat entscheiden. Dann wird das Stadtparlament den Plan erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellen. Danach eröffnet der Stadtrat die Einspracheentscheide; damit wird das Rechtsmittelverfahren fortgesetzt.

Flugaufnahme Siedlungsgebiet Gossau
Der Zonenplan legt fest, wo gebaut werden kann; das Baureglement definiert wie.

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