Ortsplanungsrevision
Mit der Ortsplanung wird die Entwicklung eines Ortes aktiv gesteuert. Verschiedene Planungsinstrumente sind in Überarbeitung und es stehen Rechtsetzungsverfahren an.
Die Ortsplanung ist ein Zusammenspiel verschiedener Planungsinstrumente. Die Stadtentwicklung koordiniert und moderiert diese Prozesse. In Gossau gehören konkret dazu:
- Stadtentwicklungskonzept
- Raumkonzept
- Kommunale Richtplanung
- Zonenplan
- Baureglement
- Schutzverordnung
Mit jedem Planungsinstrument wird die Planung konkreter und für ein einzelnes Grundstück massgebender.
Stadtentwicklungskonzept (StEK)
Das Stadtentwicklungskonzept definiert die angestrebte Entwicklung von Gossau bis ungefähr im Jahr 2035 mit allgemeingültigen Zielen und Strategien. Es ist bedürfnisorientiert und aus Sicht der Bevölkerung formuliert. Diese war 2016 stark in die Erarbeitung einbezogen. Zur Broschüre Stadtentwicklungskonzept
Raumkonzept
Das Raumkonzept schlägt die Brücke zwischen Stadtentwicklungskonzept und Richtplan. Es setzt die wichtigsten strategischen Aussagen des StEK in einen räumlichen Bezug. Es bezeichnet die Schwerpunkte für Innenentwicklung, Ortsbilder und Freiräume, die erhalten oder aufgewertet werden sollen. Das Raumkonzept ist 2018 in einem partizipativen Verfahren erarbeitet worden. Zur Broschüre Raumkonzept
Kommunale Richtplanung
Die kommunale Richtplanung zeigt, welche raumplanerischen Massnahmen wie, wann und wo umgesetzt werden sollen. Die Richtplanung ist behördenverbindlich und hat einen Zeithorizont von rund 25 Jahren. Der bisherige Richtplan aus dem Jahre 2000 wurde von Stadtrat und Stadtentwicklung vollständig nachgeführt. Das Parlament hat den Richtplan im März 2024 erlassen. Zu den Publikationen Richtplanung
Schutzverordnung
Die Schutzverordnung 1982 beabsichtigt die Erhaltung von schützenswerten Ortsbildern, Bauten, Landschaften und Naturobjekten (insbesondere Bäume und Hecken). Der Stadtrat revidierte die Schutzverordnung vollständig und passte sie den geänderten Verhältnissen an. Er hat sie im Mai 2024 erlassen und im Juni 2024 öffentlich aufgelegt. Das Stadtparlament wird die Schutzverordnung beschliessen. Zur Infoseite Schutzverordnung
Zonenplan und Baureglement (Rahmennutzungsplan)
Zonenplan und Baureglement sind Bestandteile der Nutzungsplanung. Sie setzen die Richtplanung parzellenscharf um. Die Nutzungsplanung ist für Grundeigentümerschaften verbindlich. Der Zonenplan stammt aus den Jahren 1980 und 1981, das Baureglement wurde letztmals 1994 total revidiert. Zu den rechtskräftigen Publikationen Zonenplan und Baureglement
Der Stadtrat überarbeitete den Rahmennutzungsplan und damit Zonenplan und Baureglement gesamthaft und passte sie dabei der geänderten Gesetzgebung an. Der Rahmennutzungsplan wird vom 22. August bis 31. Oktober 2024 der Mitwirkung unterstellt. Für den Erlass ist das Stadtparlament zuständig. Zur Mitwirkung Rahmennutzungsplan
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