Resultate
Die Ergebnisse von Gemeindeabstimmungen werden mit dem Wahlprotokoll auf der Website und im Anschlagkasten Rathaus veröffentlicht.

Aussagekräftigere Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Urnengängen bieten folgende Websites:
Abstimmungsergebnisse Kanton St.Gallen
Abstimmungsergebnisse Bund

"VoteInfo" - die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen - liefert am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr laufend die aktuallisierten Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen.
App herunterladen: App Store oder Google Play Store

Die Datenbank SWISSVOTES enthält Daten zu allen eidgenössischen Vorlagen seit 1848.

Im kantonalen Statistikportal sind vielfältige Auswertungen zur Stimmbeteiligung möglich: zum Statistikportal

Kontakt

Stadtkanzlei, stadtkanzlei@stadtgossau.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 10:00 - 11:00 Uhr

Urnenstandort

Rathaus, Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau
Kindergarten, Weideggstrasse 4, 9212 Arnegg

Voraussetzungen

Jede Person mit einem gültigen Stimmausweis ist zum Abstimmen berechtigt.

Sie haben Ihren Stimmausweis verloren? Sie können beim Stimmregisterführer ein Duplikat bestellen.

Sie haben keine Abstimmungsunterlagen erhalten? Hier können Sie die Unterlagen bestellen.

Maschinenlesbare Abstimmungsunterlagen
Blinde, seh- oder lesebehinderte Personen können die Abstimmungsunterlagen der Stadt Gossau in maschinenlesbarer Form beziehen. Bei Interesse genügt eine Mail an die Stadtkanzlei: stadtkanzlei@stadtgossau.ch

Die Abstimmungsunterlagen von Bund und Kanton St.Gallen können als Hör-CD bezogen werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte in Zürich.

Telefon 043 333 32 32
E-Mail: medienverlag@sbszh.ch

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das beigelegte Stimmkuvert und verschliessen dieses.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert.
  4. Das Antwortkuvert können Sie per Post einsenden (bis Montag vor Abstimmung), im Rathaus einwerfen oder während den Öffnungszeiten bei der Stadtkanzlei abgeben. Ihr Kuvert muss am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr beim Stimmbüro sein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • der Stimmausweis nicht unterschrieben ist
  • die Stimm-/Wahlzettel nicht in einem separaten Kuvert verschlossen sind
  • sie zu spät im Stimmbüro eintrifft (Sonntag, 11:00 Uhr)