Verschiedene Entwicklungen erfordern stetige Anpassungen und Veränderungen: Innenentwicklung, steigende Bedeutung von Frei- und Aussenräumen, Ansprüche der Wirtschaft in einer globalisierten Welt, wachsende Mobilität und das regionale Ringen um den attraktivsten Standort. Entsprechend vielfältig und interdisziplinär sind die Aufgaben der Stadtentwicklung.

Das Stadtentwicklungskonzept von 2016 definiert die angestrebte Entwicklung von Gossau bis ungefähr im Jahr 2035 mit allgemeingültigen Zielen und Strategien.

Die Stadtentwicklung stellt in Zusammenarbeit mit städtischen, regionalen und kantonalen Dienststellen eine koordinierte Planung sicher. Sie erarbeitet die für eine zukunftsgerichtete Entwicklung notwendigen Grundlagen und sorgt für deren Umsetzung.

Leistungen der Stadtentwicklung umfassen insbesondere:

  • Ortsplanungsrevision mit Totalrevision kommunaler Richtplan, Schutzverordnung sowie Zonenplan und Baureglement
  • Erarbeiten und Anpassen von Sondernutzungsplänen und Teilzonenplänen
  • Konzeptionelle Verkehrsplanung
  • Erstellen von Konzepten und Studien (Städtebau, Aufwertung öffentlicher Raum)
  • Proaktive Haltung in Planungsfragen und frühzeitiger Einbezug von Grundeigentümern, Bauherrschaften und Investoren und Bevölkerung in die Planungsprozesse
  • Bearbeiten von Anliegen aus der Bevölkerung (z. B. Quartiermitwirkung)
  • Einbringen der kommunalen Anliegen in regionale und kantonale Planungen

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