Bewilligungsverfahren
Hier finden Sie Informationen rund um das Bewilligungsverfahren.
Ablauf Baubewilligungsverfahren
- Eingang Baugesuch
- erste Vorprüfung durch Bausekretariat, allfällige Nachforderung innert zwei Wochen
- Versand Bauanzeigen, Durchführung der öffentlichen Auflage (Informations- und Einsprachemöglichkeit) - es besteht die Möglichkeit die Unterschriften der Anstösser einzuholen, somit würden diese keine Bauanzeige erhalten
- allfälliges Einspracheverfahren
- interne Prüfung, allfällige Prüfung durch Kantonale Stellen
- Entscheid durch Baukommission
- Erteilung Baubewilligung
- Baufreigabe
- Baustart
- Bauabnahme
Dauer Baubewilligungsverfahren
- Kleine Bauvorhaben (Anbau Wintergarten, Carport etc.): 4-6 Wochen
- Grössere Bauvorhaben (Neubau/Umbau Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbevorhaben, Bauvorhaben ausserhalb Bauzone etc.) 6-8 Wochen
- mit kantonaler Beteiligung je nach Anzahl der beteiligten Fachstellen 6-12 Wochen
Das Verfahren kann durch allfällige Nachforderungen oder Einsprachen verzögert werden. Die Zeitangaben sind ab Vollständigkeit der Gesuchsunterlagen zu rechnen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bausekretariat | 071 388 43 80 | hochbauamt@stadtgossau.ch |