Öffentliche Auflage; Grundwasserschutzzone Quellfassung Chressbrunnen
Der Stadtrat hat erlassen:
Grundwasserschutzzone Quellfassung Chressbrunnen
- Schutzzonenreglement
- Umgrenzungsplan
- hydrogeologischer Schutzzonenbericht
Der Umgrenzungsplan und die zugehörigen Vorschriften regeln die Grundwasserschutzzone um die Quellfassung Chressbrunnen.
Der Umgrenzungsplan und die zugehörigen Vorschriften liegen während 30 Tagen, d.h. vom 3. Februar bis 4. März 2025 in der Schalterhalle des Rathauses Gossau öffentlich auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat bei Einreichung eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Einsprachen gegen den Umgrenzungsplan mit den zugehörigen Vorschriften sind an den Stadtrat, Bahnhofstrasse 25, 9201 Gossau, zu richten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Schutzzonenreglement (PDF, 129.76 kB) | Download | 0 | Schutzzonenreglement |
Schutzzonenplan (PDF, 1.9 MB) | Download | 1 | Schutzzonenplan |
Hydrogeologischer Schutzzonenbericht (PDF, 3.82 MB) | Download | 2 | Hydrogeologischer Schutzzonenbericht |
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbauamt | 071 388 43 90 | tiefbauamt@stadtgossau.ch |