Benutzung von Bauten und Anlagen, Reglement

Die Stadt Gossau stellt die Bauten und Anlagen Dritten zur Verfügung. Der Benutzerkreis und die Verwendungszwecke können in den Benutzungsvorschriften eingeschränkt werden.

Informationen

Datum
3. Juli 2012

Dokumente

Name
Reglement_Bauten_und_Anlagen.pdf (PDF, 76.84 kB) Download 0 Reglement_Bauten_und_Anlagen.pdf

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