Auftrag Handänderungsvertrag

Stellen Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular per Post zu. Für den Vertragsentwurf benötigt das Grundbuchamt in der Regel mindestens 10 Werktage.

Sofern der Veräusserer diesen Antrag nicht unterzeichnet, bzw. keine genügende Vollmacht eingereicht wird, kann aus Datenschutzgründen kein Vertragsentwurf zugestellt werden.

Sollte das Rechtsgeschäft nach der Vorbereitung nicht zustande kommen, werden die Vorbereitungsgebühren nach Art. 21 Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter (sGS 914.5) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

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