Auftrag Handänderungsvertrag
Sofern der Veräusserer diesen Antrag nicht unterzeichnet, bzw. keine genügende Vollmacht eingereicht wird, kann aus Datenschutzgründen kein Vertragsentwurf zugestellt werden.
Sollte das Rechtsgeschäft nach der Vorbereitung nicht zustande kommen, werden die Vorbereitungsgebühren nach Art. 21 Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter (sGS 914.5) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 071 388 43 50 | grundbuchamt@stadtgossau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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