Heimatschein
Der Heimatschein wird beim Einwohneramt des Wohnortes hinterlegt um die Niederlassung ("Hauptwohnsitz") zu begründen. Die Ausstellung erfolgt durch das Zivilstandsamt des Heimatortes. Das zuständige Zivilstandsamt für Ihren Heimatort finden Sie hier:
Zuständiges Zivilstandsamt ermitteln
Wenn Sie einen Aufenthalt ("Wochenaufenthalt" oder "Nebenniederlassung") in einer anderen Gemeinde begründen, bestellen Sie anstatt des Heimatscheines einen Heimatausweis beim Einwohneramt Ihrer Niederlassungsgemeinde.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 071 388 42 25 | zivilstandsamt@stadtgossau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 31.20Bemerkung
Verfahren
Wenn Sie nicht online bezahlt haben, erhalten Sie das Dokument mit Rechnung.
Online-Formular
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