Tombola- und Lottoveranstaltungen

Keine Bewilligung benötigen Tombola- und Lottoveranstaltungen von Vereinen oder gemeinnützigen Stiftungen mit einer Plansumme (totaler Verkaufspreis aller Lose) von maximal 50‘000.00 Franken (Art. 8 EG BGS).

Für weitere Informationen und Gesuchsformulare wird auf die kantonale Website verwiesen.

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