Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt
Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, so besteht die Steuerpflicht in der Schweiz, wenn sich der Arbeitnehmer weniger als ein Jahr im anderen Staat aufhält.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 071 388 43 10 | steueramt@stadtgossau.ch |