Oberbergeramt
Die 29 Vögte des Oberbergeramtes hatten insbesondere die Gemeinden zu beaufsichtigen und Gemeindeversammlungen (Wahlgemeinden) abzuhalten. Sie prüften ferner die Kirchenrechnungen und die Rechnungsablagen von verbeiständeten Waisen und Witwen. Ab dem 17. Jahrhundert waren sie zudem einbezogen in die Glaubensorge und mussten Sittenmandate durchsetzen. Schliesslich waren sie Untersuchungsbehörde, Vorsitzender des Gerichts und zuständig für den Vollzug von Strafen und Bussen.
Da der Abt die Hochgerichtsbarkeit ausüben durfte, wurden auf Schloss Oberberg auch Todesurteile gefällt.