Strassenaufbrüche
Das Gesuchsformular ist schriftlich mit den erforderlichen Planbeilagen einzureichen. Die Bewilligung ist für den Aufbruch der Strasse nötig. Ohne Bewilligung dürfen die Arbeiten nicht beginnen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbauamt | 071 388 43 90 | tiefbauamt@stadtgossau.ch |
Name | Download |
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