Himmelslaternen
Für das Steigenlassen von Himmelslaternen sind die Auflagen des Bundesamts für Zivilluftfahrt zu beachten, insbesondere:
- Der Grundeigentümer von wo aus die Starts erfolgen, hat die Starts bewilligt
- Die Laternen werden nicht zusammengebunden
- Der Start von mehreren Laternen erfolgt gestaffelt (keine Countdown-Starts)
- An die Laternen werden keine Metall- oder Holzteile angehängt
- Für Ballone mit mehr als 2 kg Nutzlast oder mehr als 30 m3 Volumen ist eine Koordination mit dem BAZL erforderlich.
Die Stadt Gossau muss keine Bewilligungen erteilen für das Steigenlassen von Himmelslaternen und lehnt jede damit zusammenhängende Haftung für Unfälle, Schäden und Ansprüche ab.