Sozialhilfe
Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Die Sozialhilfe ist kantonal geregelt; im Kanton St. Gallen sind dafür die Gemeinden zuständig.
Höhe der Sozialhilfe
Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird berechnet in Anlehnung an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und gestützt auf die Empfehlungen der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) und der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP). Finanzielle Sozialhilfe kann nebst Geld auch Naturalleistungen sowie Kostengutsprachen beinhalten.
Rückerstattungen
Sozialhilfeleistungen werden aus Steuergeldern finanziert und müssen deshalb grundsätzlich zurückbezahlt werden. Nach Beendigung der finanziellen Unterstützung wird periodisch geprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse Rückzahlungen zulassen.
In jedem Fall rückerstattungspflichtig sind Leistungen, die mit falschen oder unvollständigen Angaben erwirkt worden sind. Erben sind verpflichtet, aus der Erbschaft Sozialhilfe rückzuerstatten, welche die/der Verstorbene bezogen hat. 15 Jahre nach dem Bezug erlischt die Rückerstattungspflicht.
Weitere Informationen:
Sozialhilfegesetz Kanton St. Gallen
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 071 388 43 30 | sozialamt@stadtgossau.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 071 388 43 30 | sozialamt@stadtgossau.ch |
Name | Download |
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