Militärisches
Meldepflicht
Jeder Schweizer ist meldepflichtig; von der militärischen Erfassung bis zur Entlassung aus der Dienstpflicht (Militär, Zivilschutz, Zivildienst und Dienstuntauglichkeit). Meldepflicht innert 14 Tagen besteht für:
- Adressänderung innerhalb der polit. Gemeinde Gossau
- Zuzug in die polit. Gemeinde Gossau
- Wegzug aus der polit. Gemeinde Gossau
- Berufsänderung
WK-Daten
Die WK-Daten sämtlicher Truppeneinheiten finden sich im Aufgebotstableau. <zum Aufgebotstableau>
Schiesspflicht
Angehörige der Armee bis zu Subalternoffizieren haben jährlich eine obligatorische Schiessübung zu bestehen. Weitere Informationen zum Schiessen ausser Dienst auf der Website des Kreiskommandos. zu den Informationen
Wehrentlassung
Jährlich werden Angehörige der Armee aus der Dienstpflicht entlassen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Kreiskommandos. zu den Informationen
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 388 43 20 | einwohneramt@stadtgossau.ch |