Einbürgerung
- Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon die letzten 5 Jahre ununterbrochen in Gossau oder Arnegg.
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Referenzniveau B1).
- Volljährige Personen welche in der Schweiz keine Volksschule, Berufslehre oder Mittelschule abgeschlossen haben, müssen einen Staatskundekurs besuchen.
Für Jugendliche gelten besondere Bestimmungen.
Ein Einbürgerungsgesuch wird vom Einbürgerungsrat sowie von Stellen bei Bund und Kanton behandelt. Das Verfahren dauert mindestens 2 Jahre ab Einreichung des Gesuchs.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 388 43 00 | stadtkanzlei@stadtgossau.ch |
Name | Download |
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