Vermittler
Für folgende Verfahren ist nicht der Vermittler zuständig, sondern:
• Ehescheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft -> Kreisgericht
• Klagen über den Personenstand (beispielsweise Vaterschaftsklage) -> Kreisgericht
• summarisches Verfahren nach Art. 248 ff. ZPO (beispielsweise Rechtsöffnungsverfahren) -> Kreisgericht
• arbeitsrechtliche Streitigkeiten -> Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
• Streitigkeiten aus Miete und Pacht -> Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Schlichtungsverfahren werden in der Regel am Wohnort der beklagten Partei durchgeführt. Zum Vermittlerkreis Gossau gehören die Politischen Gemeinden Gossau, Andwil und Waldkirch.
Im Schlichtungsgesuch sind die Parteien, das Rechtsbegehren und der Streitgegenstand zu bezeichnen. Ebenso sind die entsprechenden Unterlagen mitzuschicken.
Nach Eingang des Begehrens lädt der Vermittler zur Schlichtungsverhandlung ein.
Adresse | Merkurstrasse 12, 9200 Gossau |
Telefon | 071 388 41 40 |
Personen | ||
Benz Urs | Vermittler | urs.benz@sg.ch |
Frei Jörg | Stellvertreter | joerg.frei@sg.ch |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Schlichtungsgesuch_Vermittleramt.pdf (PDF, 73.82 kB) | Download | 0 | Schlichtungsgesuch_Vermittleramt.pdf |