Jugendschutz wird gut eingehalten
In der zweiten Testwelle am vergangenen Freitag haben die Testkäufer die drei Betriebe nochmals getestet, welche beim ersten Test die Schutzbestimmungen nicht eingehalten hatten. In zwei dieser drei Betriebe verhielt sich das Verkaufspersonal diesmal einwandfrei. Die jugendlichen Testkäufer erhielten den gewünschten Alkohol nicht. Den dritten Betrieb haben die beiden Testpersonen im Alter von 14 und 15 Jahren mit einer Flasche Bier und einer Flasche Alcopop, einem spirituosen-basierten Alkohol-Mischgetränk, verlassen. Die Verkaufspersonen wurden unmittelbar nach dem Testkauf von der Polizei mit dem Sachverhalt konfrontiert. Sie müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Zudem sind administrative Schritte gegen den Betriebsinhaber möglich.
Fürstenland-TV hat zu den Testkäufen einen TV-Bericht realisiert. <LINK http://www.internettv.ch/regionen/furstenland/alkohol-wird-die-altersgrenze-eingehalten>Bericht ansehen
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