Jugendschutz wird gut eingehalten

31. Januar 2012
Die Stadt Gossau hat an zwei Abenden im Januar getestet, wie die Jugendschutzbestimmungen des Alkoholgesetzes eingehalten werden. Bei drei Verkaufsstellen war dies ungenügend der Fall.
In der Schweiz darf an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol abgegeben werden und an Jugendliche unter 18 keine gebrannten Wasser. Das Jugendsekretariat Gossau hat im Januar an zwei Wochenend-Abenden mit jugendlichen Testkäufern überprüft, wie Imbissläden, Kioske und Tankstellen-Shops diese Bestimmungen einhalten. Am ersten Testabend haben die Testkäufer in acht Läden insgesamt zwölf Kaufversuche unternommen. Dabei hat sich das Personal in den meisten Läden vorschriftsgemäss verhalten.
In der zweiten Testwelle am vergangenen Freitag haben die Testkäufer die drei Betriebe nochmals getestet, welche beim ersten Test die Schutzbestimmungen nicht eingehalten hatten. In zwei dieser drei Betriebe verhielt sich das Verkaufspersonal diesmal einwandfrei. Die jugendlichen Testkäufer erhielten den gewünschten Alkohol nicht. Den dritten Betrieb haben die beiden Testpersonen im Alter von 14 und 15 Jahren mit einer Flasche Bier und einer Flasche Alcopop, einem spirituosen-basierten Alkohol-Mischgetränk, verlassen. Die Verkaufspersonen wurden unmittelbar nach dem Testkauf von der Polizei mit dem Sachverhalt konfrontiert. Sie müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Zudem sind administrative Schritte gegen den Betriebsinhaber möglich.

Fürstenland-TV hat zu den Testkäufen einen TV-Bericht realisiert. <LINK http://www.internettv.ch/regionen/furstenland/alkohol-wird-die-altersgrenze-eingehalten>Bericht ansehen
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