Günstiger Zeitpunkt um Kirschlorbeer zu entfernen
Der Kirschlorbeer ist ein invasiver Neophyt. Also eine exotische Pflanze, die sich rasch vermehrt und einheimische Arten verdrängt. Im Juli sind die Beeren des Kirschlorbeers noch nicht reif. Deshalb ist der Zeitpunkt günstig, die Pflanze an der Weiterverbreitung zu hindern. Die Beeren grosszügig mit einer Heckenschere abschneiden und mit dem kostenlosen Neophytensack in einem Unterflurbehälter entsorgen. Dabei ist auf Nester von Brutvögeln zu achten.
Beeren und Wurzeln in den Sack
Mit einer kompletten Entfernung des Strauches sollte bis zur Ende der Brutzeit von Vögeln gewartet werden. Dabei gehören auch die fortpflanzungsfähigen Wurzeln des Kirschlorbeers in den Neophytensack. Hingegen können Äste und Blätter der Grünabfuhr mitgegeben werden. Von der Kompostierung wird abgeraten, um die Verbreitung nicht zusätzlich zu fördern.
Verkaufsverbot ab September 2024
Kirschlorbeer war wegen seines immergrünen Blätterkleids eine beliebte Heckenpflanze in Gärten. Doch das ändert sich: Ab 1. September 2024 darf er nicht mehr verkauft werden. Auch das Züchten, Vermieten oder Verschenken wird verboten.
Als einheimische Alternativen bieten sich an: Stechpalme, Gemeiner Liguster, Eibe oder Kornelkirsche. Diese Pflanzen sind besser an die hiesigen Ökosysteme angepasst und unterstützen die lokale Biodiversität.
Gemeinsame Anstrengungen
Um die Weiterverbreitung invasiver Neophyten zu bremsen, ist die fachgerechte Entsorgung wichtig. Um diese zu erleichtern, steht kostenlos der Neophytensack zur Verfügung. Der transparente 60-Liter-Sack kann beim Einwohneramt Gossau bezogen werden. Volle Säcke gehören in einen Unterflurbehälter. Der Neophytensack wurde im April 2024 auf Initiative des Zweckverbandes Abfallverwertung Bazenheid (ZAB), des Abfallzweckverbands KVA Thurgau und des Amts für Umwelt Thurgau eingeführt.
Zugehörige Objekte
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Kirschlorbeer Merkblatt (PDF, 854.27 kB) | Download | 0 | Kirschlorbeer Merkblatt |
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Stadtkanzlei | 071 388 43 00 | stadtkanzlei@stadtgossau.ch |