Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und witterungsbedingten Arbeitsausfällen.

Wer ist versichert?
Wer in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle erwerbstätigen Arbeitnehmenden in der Schweiz sowie Arbeitnehmende, die für Schweizer Firmen im Ausland arbeiten und von der Schweiz aus entlöhnt werden.

Beiträge
Auf der Grundlage des (AHV-pflichtigen) Lohns werden Beiträge je zur Hälfte vom Arbeitnehmenden und vom Arbeitgebenden bezahlt.

Über die Bezugsberechtigung von Leistungen und weitere Fragen im Zusammenhang mit der ALV gibt das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) St. Gallen Auskunft.

RAV St. Gallen
Geltenwilenstrasse 16/18
9001 St. Gallen

www.sg.ch/wirtschaft-arbeit.html
ALV Kontaktformular

Die Anmeldung erfolgt online auf www.job-room.ch. Danach werden Sie für ein telefonisches Anmeldegespräch kontaktiert. Eine persönliche Anmeldung vor Ort beim RAV ist nicht möglich.

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