Der schulärztliche Dienst befasst sich mit der Erhaltung und Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler. Er dient der Früherkennung von Gesundheitsstörungen und bietet Eltern, Schülern und Behörden ärztliche Beratung in Fragen der Gesundheitserziehung. Die Schulzahnpflege erfüllt Aufgaben im Bereich der Prävention, der Früherkennung und Behandlung allfälliger Zahnschäden. Die Schule stellt Organisation, Durchführung und Überwachung des schulärztlichen sowie des schulzahnärztlichen Dienstes im Rahmen der kantonalen Vorschriften sicher.
Die präventiven schulärztlichen und schulzahnärztlichen Massnahmen haben einen bedeutenden Beitrag zur Volksgesundheit zu leisten. Mit der Betreuung im Schulalter sollen Kinder frühzeitig für Gesundheitsfragen sensibilisiert, informiert und zu eigenverantwortlichem Verhalten erzogen werden. Die Früherkennung von Schäden soll dazu beitragen, mögliche Spätfolgen zu vermeiden.