Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer erfolgt auf Grund einer Steuererklärung. Diese wird den steuerpflichtigen Personen jährlich zugestellt. Die wahrheitsgemäss und vollständig ausgefüllte muss in der Regel bis Ende März eingereicht werden. Im Kanton St.Gallen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch auszufüllen und über Internet einzureichen.

Veranlagung
Die ausgefüllte Steuererklärung wird durch die Veranlagungspersonen geprüft und es werden die Steuerfaktoren festgelegt. Wenn diese bekannt sind, wird auf Grund des Steuertarifs der Steuerbetrag bestimmt. Das
Ergebnis wird dem Steuerpflichtigen mitgeteilt.

Zusätzliche Erhebungen
Wenn Steuererklärung und allfällige Beilagen nicht ausreichen, die Steuerfaktoren festzulegen, kann das Steueramt weitere Unterlagen einfordern oder andere Massnahmen treffen.
Führen auch solche Erhebungen zu keinem genügenden Ergebnis oder verweigert die steuerpflichtige Person die Mitwirkung, so werden Einkommen und Vermögen nach Ermessen festgelegt.

Eröffnung der Veranlagung
Die Veranlagung wird den Steuerpflichtigen schriftlich eröffnet. Diese Eröffnung enthält die massgebenden Steuerfaktoren sowie den Steuerbetrag für das betreffende Jahr. Mit der Eröffnung wird auf das Rechtsmittel der Einsprache hingewiesen.

Zugehörige Objekte