Handänderungsrapport
Im Kanton St. Gallen sind die Grundbuchämter verpflichtet, den Erwerb des Eigentums an Grundstücken zu veröffentlichen. Ausgenommen sind Handänderungen aus güter- oder erbrechtlichen Gründen. Das Grundbuchamt Gossau publiziert den Handänderungsrapport monatlich.
Auf der Publikationsplattform kann ein Newsletter für die Handänderungsrapporte abonniert werden.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 071 388 43 50 | grundbuchamt@stadtgossau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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