Im Kanton St. Gallen sind die Grundbuchämter verpflichtet, den Erwerb des Eigentums an Grundstücken zu veröffentlichen. Ausgenommen sind Handänderungen aus güter- oder erbrechtlichen Gründen. Das Grundbuchamt Gossau publiziert den Handänderungsrapport monatlich.

Auf der Publikationsplattform kann ein Newsletter für die Handänderungsrapporte abonniert werden.

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