Rechtsöffnungsbegehren
Dafür ist ein zivilrechtliches Verfahren nötig. Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung kann der Gläubiger beim Kreisgericht St. Gallen (sofern der Schuldner in Gossau wohnt) die Rechtsöffnung beantragen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 071 388 43 70 | betreibungsamt@stadtgossau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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