Gesteigerter Gemeingebrauch/Sondernutzung
Gesteigerter Gemeingebrauch liegt dann vor, wenn diese Benützung übermässig ist, beispielsweise dauerndes Abstellen von Motorfahrzeugen auf Strassen, Standaktionen oder Bauinstallationen auf öffentlichem Grund. Der gesteigerte Gemeingebrauch benötigt eine Bewilligung.
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