Im Kanton St. Gallen besteht eine Melde- oder Bewilligungspflicht für Veranstaltungen in freier Natur, die den Lebensraum von Pflanzen und wildlebenden Tieren beeinträchtigen können. Darunter fallen:
  • sportliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Juli
  • sportliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in der übrigen Zeit
  • Hundeveranstaltungen mit mehr als 10 Hunden
  • Veranstaltungen mit technischen Einrichtungen wie Licht- und Verstärkeranlagen
  • mehrtägige Anlässe mit mehr als 50 bzw. Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmenden

Bitte füllen Sie das beigefügte Formular vollständig aus und senden Sie es mit dem Situationsplan an die Stadtkanzlei

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