Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte
Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls können ungerechtfertigte Betriebene das Gesuch um "Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte" beim Betreibungsamt einreichen.
Anschliessend fordert das Betreibungsamt den Gläubiger auf, innert 20 Tagen nachzuweisen, dass er ein Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlages gestellt hat. Ist dies nicht der Fall, wird das Gesuch gutgeheissen und die entsprechende Betreibung wird Dritten nicht mehr offengelegt.
Reicht der Gläubiger zu einem späteren Zeitpunkt ein Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlags ein, und teilt er dies dem Amt mit, so wird die betreffende Betreibung Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Betreibungsamt | 071 388 43 70 | betreibungsamt@stadtgossau.ch |