Elternschaftsbeiträge
- ihren Lebensbedarf durch anrechenbares Einkommen und Vermögen (von Mutter, Ehemann, Lebenspartner) nicht decken können;
- bei der Geburt den Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben;
- sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen;
- die erforderlichen Auskünfte erteilen;
- ihr Vermögen die massgebliche Freigrenze nicht übersteigt;
- nicht über Verwandtenunterstützung verfügen können.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sozialamt | 071 388 43 30 | sozialamt@stadtgossau.ch |
Name | Download |
---|