Verkehrsbeschränkungen
Für vorübergehende Verkehrsbeschränkungen ist das städtische Tiefbauamt zuständig.
Es wird auf schriftlichen Antrag aktiv und prüft das Anliegen mit der Kantonspolizei. Wenn nichts dagegen spricht, wird das Gesuch bewilligt. Die Signalisation stellt der Unterhaltsdienst; er verrechnet seinen Aufwand dem Gesuchsteller.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbauamt | 071 388 43 90 | tiefbauamt@stadtgossau.ch |