Meldepflicht

Jeder Schweizer ist meldepflichtig; von der militärischen Erfassung bis zur Entlassung aus der Dienstpflicht (Militär, Zivilschutz, Zivildienst und Dienstuntauglichkeit). Meldepflicht innert 14 Tagen besteht für:

  • Adressänderung innerhalb der polit. Gemeinde Gossau
  • Zuzug in die polit. Gemeinde Gossau
  • Wegzug aus der polit. Gemeinde Gossau
  • Berufsänderung

WK-Daten

Die WK-Daten sämtlicher Truppeneinheiten finden sich im Aufgebotstableau. <zum Aufgebotstableau>

Schiesspflicht

Angehörige der Armee bis zu Subalternoffizieren haben jährlich eine obligatorische Schiessübung zu bestehen. Weitere Informationen zum Schiessen ausser Dienst auf der Website des Kreiskommandos. zu den Informationen


Wehrentlassung

Jährlich werden Angehörige der Armee aus der Dienstpflicht entlassen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Kreiskommandos. zu den Informationen

Zugehörige Objekte

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