Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern.

Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigungen sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse (Steuerdaten).

Anspruchsberechtigte erhalten im Januar ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung.

Wer kein Anmeldeformular erhält, aber davon ausgeht, dass er Anspruch auf die Verbilligung hat, kann ab Januar bei untenstehendem Link den Antrag direkt mit einem elektronischen Anmeldeformular stellen und online einreichen(ohne Unterschrift).

Bitte beachten Sie die Einreichefrist per 31. März des laufenden Jahres. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. (Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen, die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.)

Informationen zu Anspruchsberechtigung und Berechnungsgrundlage finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen.

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