Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist grundsätzlich eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Kirchgemeinde. Jedoch muss auf dem Austrittsschreiben Ihre Unterschrift amtlich beglaubigt werden.
Vorgehen:
- Austrittsschreiben verfassen
- Vor Versand des Austrittsschreibens Ihre Unterschrift beim Einwohneramt amtlich beglaubigen lassen
- Austrittsschreiben mit beglaubigter Unterschrift an Ihre Kirchgemeinde senden
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 071 388 43 20 | einwohneramt@stadtgossau.ch |