Stadtparlament; Entschädigung 2025-2028
- Nummer
- 2023-434
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Status
- In Bearbeitung
- Datum
- 30. Dezember 2024
- Beschreibung
Das Parlamentspräsidium hat eine neue Regelung für die Entschädigung der Parlamentsmitglieder erarbeitet. Diese orientiert sich stärker am tatsächlichen Aufwand und soll unter dem Strich keine Mehrkosten verursachen. Die Sitzungsgelder sollen einheitlich 40 Franken pro Stunde betragen. Für jede Sitzung werden mindestens zwei Stunden entschädigt; darüber hinaus wird neu auf halbe Stunden abgerechnet, nicht mehr auf ganze. Verschiedene sachlich kaum begründbare Pauschalen werden gestrichen; Vorsitzende der parlamentarischen Kommissionen erhalten neu doppeltes Sitzungsgeld. Die übrigen Entschädigungen bleiben unverändert.
- Behörde
- Stadtparlament
Zugehörige Objekte
Name | ||||
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Reglement Entschädigung Stadtparlament (Entwurf) (PDF, 278.69 kB) | Download | 0 | Reglement Entschädigung Stadtparlament (Entwurf) |
Datum | Sitzung |
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