Information Deponie Radmoos

Für die Deponie Radmoos ist ein kantonaler Sondernutzungsplan erforderlich. Mit dieser Zuständigkeit ist der Kanton auch verantwortlich für das Mitwirkungsverfahren. Die Mitwirkungsfrist läuft vom 9. November bis 20. Dezember 2024.

Dieser Informationsanlass macht den Auftakt zum Mitwirkungsverfahren. Fachpersonen des Kantons und der Deponiebetreiberin beantworten an verschiedenen Informationsständen Fragen zum Projekt. Um 19:30 findet eine kurze Begrüssung statt.

Kontakt

Kanton St. Gallen; AREG
Renat Lenherr
renato.lenherr@sg.ch