Allgemeine Informationen zum Baugesuchsformular
Anwendungsbereich des Baugesuchsformulars
Für bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen ist vor Beginn der Bauarbeiten bei der zuständigen Behörde der politischen Gemeinde ein Baugesuch einzureichen. Diese prüft die Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit und veranlasst gegebenenfalls ihre Ergänzung.
- Checkliste Vollständigkeitsprüfung Industrie und Gewerbe
- Checkliste Vollständigkeit Bauen ausserhalb der Bauzonen
- Checkliste zu Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
Das Baugesuchsformular steht auf zwei Arten zur Verfügung
Besonders zu beachten
Mit dem Baugesuchsformular ist für bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen immer das Formular G1 auszufüllen. Je nach Vorhaben sind zusätzliche Formulare auszufüllen. Bei welchen Vorhaben dies der Fall ist, ist nicht immer ganz einfach abzugrenzen. Für die Hauptanwendungsfälle finden Sie an der entsprechenden Stelle der Wegleitung weiterführende Bemerkungen. Für Auskünfte stehen Ihnen die zuständige Behörde der politischen Gemeinde sowie die kantonalen Stellen gerne zur Verfügung.
Inhalt des Baugesuchformulars
Das Baugesuchsformular ist das Hauptformular mit dem zusätzlichen Logo der Standortgemeinde. Dazu gibt es je nach Bedarf Gemeindemodule und kantonale Module, die ihrerseits weitere Module haben können. Alle untergeordneten Module basieren auf den übergeordneten, d.h. die Daten müssen vom Benutzer nur einmal erfasst werden.
Alle Module wurden im Rahmen des einheitlichen Java-Konzepts erstellt. Für alle Module ist eine Verknüpfung innerhalb der Applikation vorgesehen, so müssen Sie die Anwendung nicht verlassen und Ihre Formulare werden pro Gesuch abgelegt.
Falls Spezialitäten in einem Gemeindereglement nicht mit dem kantonalen Baugesuchsformular abgedeckt werden, können Gemeinden die Deklaration von weiteren Angaben verlangen.
Gemeindespezifische Informationen
Die gemeindespezifischen Informationen wie Adresse, Baureglement, Zonenplan, etc., können Sie unter der jeweiligen Gemeinde herunterladen.
Hinweis:
Die Baureglemente stehen noch nicht von jeder Gemeinde in elektronischer Form zur Verfügung. Sie erhalten das Baureglement bei Ihrer Gemeinde.