Beglaubigungen und Legalisationen
Beim Einwohneramt können Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Die Beglaubigung, dass eine Fotokopie, Abschrift oder Auszuges mit dem Original übereinstimmt, ist ebenfalls möglich.
Dazu ist die persönliche Vorsprache mit dem entsprechenden Dokument sowie einem gültigen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) nötig. Führerausweis oder Ausländerausweis genügen nicht. Es ist keine Terminvereinbarung nötig.
Kosten
- Beglaubigung Unterschrift für in Gossau gemeldete Personen: Fr. 20.00
- Beglaubigung Unterschrift von nicht in Gossau gemeldeten Personen: Fr. 30.00
- jede weitere Unterschriftsbeglaubigung: Fr. 15.00
- Beglaubigte Fotokopie eines Originals:
- Fr. 10.00 pro Dokument
Überbeglaubigungen
Für Überbeglaubigungen (Apostillen) ist die Staatskanzlei St. Gallen zuständig.
https://www.sg.ch/recht/beglaubigungen.html
Für Beurkundungen von Eheverträgen, Erbverträgen, Testamenten, Handelsrechten und Stiftungen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Amtsnotariat:
Amtsnotariate St. Gallen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 388 43 20 | einwohneramt@stadtgossau.ch |