Online abstimmen wird möglich

16. Juni 2025

Am 28. September 2025 können die Gossauer Stimmberechtigten zum ersten Mal online abstimmen. Dies, sofern sie sich bis 2. August 2025 für E-Voting anmelden.

Am 28. September 2025 finden Abstimmungen zu zwei Vorlagen des Bundes statt. Dabei können die Gossauer Stimmberechtigten erstmals online abstimmen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung für E-Voting bis spätestens 2. August 2025.

Neu mit E-Voting abstimmen

Neben der brieflichen Stimmabgabe oder dem Gang zur Urne steht den Gossauer Stimmberechtigten somit eine dritte Möglichkeit zur Verfügung. Für das E-Voting in Gossau können sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ab sofort anmelden: anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch. Die Anmeldung ist jederzeit möglich und gilt unbefristet. Allerdings muss sie acht Wochen vor dem Urnengang erfolgt sein, an dem erstmals digital abgestimmt werden soll.

Wahlfreiheit bleibt bestehen

Wer sich für das E-Voting angemeldet hat, erhält die Abstimmungs- und Wahlunterlagen weiterhin auf Papier. So kann man bei jedem Urnengang neu entschieden werden, ob die Stimme digital, brieflich oder an der Urne abgegeben wird. Die Stadt Gossau erhofft sich allerdings, dass online nutzt, wer sich dafür angemeldet hat.

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